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Was ist ein Fluchtwegsicherungssystem?

Fluchtwegsicherungssysteme sind elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen, die der mißbräuchlichen Benutzung des Fluchtweges entgegenwirken.

 

Damit der Fluchtweg im Notfall frei ist....

Das Problem scheint unlösbar:

Einerseits muss ein Fluchtweg das Leben von Menschen retten. Das bedeutet: maximale Safety.

Anderseits muss er eine unerwünschte Nutzung von beiden Seiten wirksam verhindern. Das bedeutet: optimale Security.

Die Quadratur des Kreises?

Nein Der Spezialist für Fluchtwegsicherung bietet Komponenten für ein System, das beides leistet.

 

Maximale Safety

  • Reibungslose Flucht aus dem Gebäude im Notfall
  • Zugang für Rettungskräfte und Befugte von beiden Seiten

Optimale Security

  • Sicherer Einbruchschutz
  • Keine unbefugte Nutzung des Fluchtweges zum verlassen des Gebäudes

Wichtige Hinweise

Bau(vor)anfrage / Genehmigungsverfahren

Fluchtwegsicherungssyseme sind Ausnahmen vom geltenden Baurecht und müssen im Rahmen einer Befreiung im Sinne §67 Musterbauortnung legalisiert werden. Dazu sind die Forderungen nach DIBT 5/98 als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung des Objektes aufzunehmen.

 

Abnahmeprüfung

Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen

Nach betriebsfertigen Einbau eines Fluchtwegsicherungssystemes am Verwendungsort ist die einwandreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.

Die Abnahme darf nur von einem autorisierten Sachkundigen durchgeführt werden.

Die Prüfungsverortnungen der einzelnen Bundesländer sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen. Sie ist vom Betreiber gegenzuzeichnen und aufzubewaren.

Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich  eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofer nicht durch die Prüfungsverortnung einzelner Bundesländer eine kürzere Frist angegeben wird.

Diese Prüfung darf nur von einem autorisierten Sachkundigen durchgeführt werden. Er hat Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung ist vom Betreiber aufzubewaren.

 

Wir führen Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen sowie Wartungs und Instandhaltungsmaßnahmen für Sie durch.