
Fluchtwegsicherungssysteme sind elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen, die der mißbräuchlichen Benutzung des Fluchtweges entgegenwirken.

Das Problem scheint unlösbar:
Einerseits muss ein Fluchtweg das Leben von Menschen retten. Das bedeutet: maximale Safety.
Anderseits muss er eine unerwünschte Nutzung von beiden Seiten wirksam verhindern. Das bedeutet: optimale Security.
Die Quadratur des Kreises?
Nein Der Spezialist für Fluchtwegsicherung bietet Komponenten für ein System, das beides leistet.

Bau(vor)anfrage / Genehmigungsverfahren
Fluchtwegsicherungssyseme sind Ausnahmen vom geltenden Baurecht und müssen im Rahmen einer Befreiung im Sinne §67 Musterbauortnung legalisiert werden. Dazu sind die Forderungen nach DIBT 5/98 als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung des Objektes aufzunehmen.
Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen
Nach betriebsfertigen Einbau eines Fluchtwegsicherungssystemes am Verwendungsort ist die einwandreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Die Abnahme darf nur von einem autorisierten Sachkundigen durchgeführt werden.
Die Prüfungsverortnungen der einzelnen Bundesländer sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen. Sie ist vom Betreiber gegenzuzeichnen und aufzubewaren.
Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofer nicht durch die Prüfungsverortnung einzelner Bundesländer eine kürzere Frist angegeben wird.
Diese Prüfung darf nur von einem autorisierten Sachkundigen durchgeführt werden. Er hat Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung ist vom Betreiber aufzubewaren.
Wir führen Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen sowie Wartungs und Instandhaltungsmaßnahmen für Sie durch.