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Feststellanlagen - warum sind sie so wichtig?

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt.

Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, daß Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- und Feuerschutztüren verschlossen sein müssen.

 

Einerseits stören stören im Schloß liegende Türen oft den Betriebsablauf.

Anderseits ist das Offenhalten von Feuerschutztüren nur erlaubt wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.

 

Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung (Haftmagnet o.ä.) offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand, geben sie einen Impuls an die Haftmagnete, die die festgestellte Feuerschutztür freigeben, so das diese selbstständig schließen kann. Der Rauch bleibt hierdurch wesendlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt.

 

Rechtlicher Hinweis

Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.

 

Auf diese Prüfung ist vom Hersteller von Auslösevorrichtungen und Fesstellvorrichtungen hinzuweisen. Sie ist vom Betreiber zu veranlassen.

 

Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse- und/oder Feststellvorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

 

Weiterhin ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen. Diese Prüfung und Wartung darf nur von einer Fachfirma ausgeführt werden.

 

Wir sind ein zertifizierter Betrieb und führen diese Prüfungen auf Anfrage gerne durch.